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Globalmittel

Was sind Globalmittel?

In § 32 Abs. 3 des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter (Beiratsgesetz) wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass im Haushaltsplan der Stadtgemeinde Bremen Globalmittel für orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen zu veranschlagen sind. Die Beiräte entscheiden dann im Rahmen ihrer Stadtteilbudgets über die Vergabe dieser Mittel.

Der Einsatz von Globalmitteln ist möglich bei

  • stadtteilbezogenen Maßnahmen,
  • verkehrslenkenden, -beschränkenden und -beruhigenden Maßnahmen, soweit diese stadtteilbezogen sind,
  • der Organisation und Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen im Stadtteil,
  • Abschluss und Pflege von stadtteilorientierten Partnerschaften, soweit gesamtstädtische Interessen nicht entgegenstehen,
  • der Planung und Durchführung eigener stadtteilorientierter sozial-, kultur- und umweltpolitischer Projekte.

Beiräte entscheiden über die Verteilung der ihnen nach einem festgelegten Schlüssel zugewiesenen Globalmittel in eigener Verantwortung. Da die Beiratsmittel jedoch erst durch Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Verfügung stehen, kann hieraus kein eigenes Budgetrecht abgeleitet werden. So kann sich die Summe der Golbalmittel eines Beirates auch von Jahr zu Jahr ändern.
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Wonach berechnet sich die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches?

Die Summe der Globalmittel eines Beiratsbereiches berechnet sich nach einem Schlüssel, der sich aus den Faktoren Einwohnerzahl, Anzahl der Straßenkilometer und vielen anderen, unterschiedlich gewichteten Stadtteilindikatoren zusammensetzt.
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Wer kann einen Globalmittelantrag stellen?

Einen Antrag auf Globalmittel können alle Einrichtungen, Vereine und Initiativen eines Beiratsbereiches stellen.
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Wie und wo beantrage ich Globalmittel?

Die Antragsstellung erfolgt mittels eines Formulars, um sicher zu stellen, dass für alle Antragsteller im weiteren Verfahren die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich der Beibringung von Antragsunterlagen gelten.

Den Antrag an den Beirat Obervieland erhalten sie direkt beim Ortsamt, per Mail oder können ihn direkt hier abrufen: Globalmittelantrag (doc, 43 KB). Bitte fügen Sie Ihren Anträgen möglichst Kostenvoranschläge oder Angebote bei.

Bei inhaltlichen Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner im Ortsamt Obervieland.

Dann füllen Sie den Antrag aus und senden ihn wieder zurück an das Ortsamt Obervieland. Von dort aus werden die Anträge an den Beirat Obervieland weitergeleitet.
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Wie und wo wird über meinen Antrag entschieden?

Die Mitglieder des Beirates Obervieland begutachten und erörtern die eingegangenen Anträge im Rahmen ihrer Fachausschusssitzungen und erarbeiten dabei Beschlussempfehlungen über die Berücksichtigung eines Antrages und über die Höhe der jeweiligen Zuwendung. Der endgültige Beschluss wird dann im Beiratsgremium gefasst.

Um bei schwer zu beurteilenden Anträgen zu einer Entscheidung zu gelangen, haben die Beiräte auch die Möglichkeit, sich über die Projekte direkt von den jeweiligen Antragstellern informieren zu lassen. Für diese Fälle erfolgt eine Einladung der Antragsteller in die entsprechende Ausschusssitzung.

Da der Entscheidung über die Vergabe der Globalmittel ein politischer Beschluss des Beirates zugrunde liegt, ist daraus für den Antragsteller kein Rechtsanspruch abzuleiten. Der Beirat trifft seine Entscheidung unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien. Bitte beachten Sie dazu die Beiratskrierien für die Vergabe von Globalmitteln vom 10.12.2019 (pdf, 414.9 KB).

Darüber hinaus unterliegt die Vergabe von Globalmitteln auch haushaltsrechtlichen Vorgaben.
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Wie erhalte ich die Auszahlung?

Nach der Beschlussfassung im Beirat werden die Zuwendungsbescheide (mit dem Formular"Verwendungsnachweis" (pdf, 92 KB)) vom Ortsamt Obervieland an die Antragsteller verschickt.

Ganz wichtig hierbei: Sie müssen das ebenfalls beigefügte Formular "Mittelabruf/Rechtsmittelverzicht" (pdf, 128.5 KB) unterschrieben an das Ortsamt Obervieland zurücksenden. Erst dann kann der Betrag ausgezahlt werden.
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